Helfen Sie mit, Chancen zu ermöglichen.
Chancen entstehen nicht von allein. Sie entstehen, wenn Menschen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und anderen eine Möglichkeit zu geben.
Ihre Spende kann ganz konkret helfen.
Sie kann dafür sorgen, dass ein Jugendlicher notwendiges Lernmaterial bekommt, den Weg zur Ausbildungsstätte bewältigen kann oder an einer wichtigen Bildungsfahrt teilnehmen kann.
Jede Spende hilft, eine Hürde kleiner zu machen.
Wichtiger steuerlicher Hinweis:
Da uns der offizielle Freistellungsbescheid des Finanzamts aktuell noch nicht vorliegt, dürfen wir zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine steuerlich wirksamen Spendenbescheinigungen ausstellen. Sobald uns der Bescheid vorliegt, stellen wir Ihnen Ihre Spendenquittung selbstverständlich gerne rückwirkend aus.
Wenn Sie uns dennoch schon jetzt unterstützen möchten, da wir auch schon unterstützend tätig sind, freuen wir uns über Ihre Überweisung mit dem Verwendungszweck: "Spende Gründungsphase ChancenBrücke e.V.".
Laden Sie hier Ihre Spendenbescheinigung runter!
Spendenbescheinigung und steuerliche Absetzbarkeit
Spenden an ChancenBrücke e.V. können steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Spenden bis 300 Euro ist grundsätzlich keine gesonderte Spendenbescheinigung erforderlich. Als Nachweis genügt in der Regel der Kontoauszug bzw. Zahlungsbeleg zusammen mit den gesetzlich erforderlichen Angaben.
Bei Spenden über 300 Euro stellen wir Ihnen auf Wunsch eine entsprechende Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus.
Steuerlich können Spenden grundsätzlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Nicht berücksichtigte Beträge können nach den gesetzlichen Regelungen vorgetragen werden.
Rechtsgrundlagen: § 10b EStG und § 50 EStDV.
